Hinweise aus der Gartenordnung

Sehr geehrte Gartenfreunde !

Hiermit möchten wir allen Mitgliedern einige wichtige Punkte aus unserer Gartenordnung ins

Gedächtnis rufen.

  1. Vom 15 Mai bis 30. September dürfen samstags ab 14:00 Uhr keine Motorgeräte in der Anlage betrieben werden.
  1. Ganzjährig ist an Sonn- und Feiertagen der Betrieb von Motorgeräten untersagt.
  1. Gäste und Besucher haben die Parkplätze außerhalb der Anlage zu benutzen.
  1. Das Parken in der Anlage ist nur mit personenbezogener Parkberechtigung erlaubt. Ein Weitergeben der Berechtigung ist nicht erlaubt. Verstöße werden durch die Vereinsleitung verfolgt und können eine Abmahnung nach sich ziehen.
  1. An Sonn- und Feiertagen ist das Befahren der Wege in der Anlage verboten, außer Personen mit Parkberechtigung.
  1. Jeder Gartenpächter hat, solange kein anderer Beschluss besteht, 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Geleistete Sondertätigkeiten sind schriftlich dem Verein zu melden.
  1. Baulichkeiten jeglicher Art müssen schriftlich beantragt und von der Vereinsleitung genehmigt werden.
  1. Die Anlieger von Hauptwegen sind verpflichtet, den Weg vor ihrem Garten zu pflegen und von Unkraut zu befreien.
  1. Der gepachtete Garten ist kleingärtnerisch zu bearbeiten und zu pflegen. Natürlich dient er auch zur Erholung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gartenordnung ein Bestandteil des Pachtvertrages und somit für jedes Gartenmitglied bindend ist.

Verstöße können zum Vereinsausschluss führen!

Halten Sie sich deshalb unbedingt an die Gartenordnung und den Pachtvertrag.

Im Zweifelsfall fragen Sie die Vereinsleitung.

Die Vereinsleitung