Frauengruppe

Frauengruppe

Am 08.05.2024 um 17:00 Uhr findet das nächste Treffen der Frauengruppe im Gemeinschaftshaus in der Anlage statt. Interessierte, auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Wenn Sie Freude haben, sich in Gemeinschaft zu beschäftigen, sei es Basteln, Handarbeiten, Plaudern usw. freuen wir uns, Sie an dem Treffen begrüßen zu dürfen.

Kommen Sie ganz ungezwungen dazu und schauen Sie, ob wir Ihr Interesse geweckt haben, in der Frauengruppe mit zu wirken.

                                                                                                 Die Vereinsleitung

Hinweise aus der Gartenordnung

Sehr geehrte Gartenfreunde !

Hiermit möchten wir allen Mitgliedern einige wichtige Punkte aus unserer Gartenordnung ins

Gedächtnis rufen.

  1. Vom 15 Mai bis 30. September dürfen samstags ab 14:00 Uhr keine Motorgeräte in der Anlage betrieben werden.
  1. Ganzjährig ist an Sonn- und Feiertagen der Betrieb von Motorgeräten untersagt.
  1. Gäste und Besucher haben die Parkplätze außerhalb der Anlage zu benutzen.
  1. Das Parken in der Anlage ist nur mit personenbezogener Parkberechtigung erlaubt. Ein Weitergeben der Berechtigung ist nicht erlaubt. Verstöße werden durch die Vereinsleitung verfolgt und können eine Abmahnung nach sich ziehen.
  1. An Sonn- und Feiertagen ist das Befahren der Wege in der Anlage verboten, außer Personen mit Parkberechtigung.
  1. Jeder Gartenpächter hat, solange kein anderer Beschluss besteht, 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Geleistete Sondertätigkeiten sind schriftlich dem Verein zu melden.
  1. Baulichkeiten jeglicher Art müssen schriftlich beantragt und von der Vereinsleitung genehmigt werden.
  1. Die Anlieger von Hauptwegen sind verpflichtet, den Weg vor ihrem Garten zu pflegen und von Unkraut zu befreien.
  1. Der gepachtete Garten ist kleingärtnerisch zu bearbeiten und zu pflegen. Natürlich dient er auch zur Erholung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gartenordnung ein Bestandteil des Pachtvertrages und somit für jedes Gartenmitglied bindend ist.

Verstöße können zum Vereinsausschluss führen!

Halten Sie sich deshalb unbedingt an die Gartenordnung und den Pachtvertrag.

Im Zweifelsfall fragen Sie die Vereinsleitung.

Die Vereinsleitung

Cannabisanbau

Blumen- und Gartenfreunde Dürnau e.V.

 

                                     Legalisierung privater Cannabisanbau –

                                     Nicht zulässig in den Kleingartenanlagen

 

Ab 01.April 2024 ist der private Anbau von gleichzeitig bis zu 3 (weiblichen) Cannabispflanzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Cannabisgesetz (CanG)Anforderungen an den privaten Eigenanbau), jedoch mit der Voraussetzung eines umfassenden Zugriffschutzes insbesondere vor Kindern und Jugendlichen verbunden, der sich in einer Kleingartenparzelle als Bestandteil einer öffentlich zugänglichen Kleingartenanlage praktisch nicht mit ausreichender Sicherheit umsetzen lässt (§ 10 Abs. 1 CanC – Schutzmaßnahmen im privaten Raum, Auswirkungen auf die Nachbarschaft).

Eine weitere Bestimmung lautet, dass von dem Anbau keine „Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft“ ausgehen dürfen (§ 10 Abs. 2 CanC).

 Auch diese Einschränkung steht einem Cannabis-Anbau in Kleingartenanlagen entgegen, da zu erwarten ist, dass sich ein Teil der durch die Neuregelung „umgelenkten“ Beschaffungskriminalität in die Anlagen verlagert und dadurch auch die Zahl anderer Delikte wie Einbrüche und Brandstiftungen zunimmt.

 Der gezielte Anbau sowie die Duldung von Pflanzen mit einem gesetzlichen Anbauverbot (Betäubungsmittelgesetz, EU-Verordnung zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Pflanzen, etc.) ist weder auf den Parzellen noch auf der Gemeinschaftsfläche zulässig

Pflanzen, die in unverarbeiteten Zustand als Rauschmittel verwendet werden können, dürfen auf der gesamten Fläche der Kleingartenanlage nicht angebaut werden, also weder auf den Parzellen noch auf der Gemeinschaftsfläche.

Dies gilt insbesondere für Hanf (Cannabis sativa = C. indica) unabhängig von seinem Wirkstoffgehalt und Schlafmohn (Papaver somniferum).

                                                   Im Auftrag des Präsidiums des Landesverbands

 

                                                                                     Die Vereinsleitung

Frauengruppe

Am 10.04.2024 um 17:00 Uhr findet das nächste Treffen der Frauengruppe im Gemeinschaftshaus in der Anlage statt. Interessierte, auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Wenn Sie Freude haben, sich in Gemeinschaft zu beschäftigen, sei es Basteln, Handarbeiten, Plaudern usw. freuen wir uns, Sie an dem Treffen begrüßen zu dürfen.

Kommen Sie ganz ungezwungen dazu und schauen Sie, ob wir Ihr Interesse geweckt haben, in der Frauengruppe mit zu wirken.

                                                                                                 Die Vereinsleitung

Osterbrunnen 14.03.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Dürnau und Umgebung! 

 In diesem Jahr werden die Blumen- und Gartenfreunde wieder eine bunt geschmückte Osterkrone auf dem Brunnen vor dem Rathaus aufstellen. Hierzu ist die Bevölkerung am 14.März 2024 um 16.00 Uhr recht herzlich eingeladen, das österliche Kunstwerk zu bewundern.             

Vortrag: „Rauch-Warn-Melder retten Leben“ 29.02.2024 um 18 Uhr

Sehr geehrte Mitglieder,

wir sind um Ihre Gesundheit besorgt und wollen Sie darum zu einem Vortrag

„Rauch-Warn-Melder retten Leben“

herzlich einladen.

Wo:                           Gemeinschaftshaus der Blumen – und Gartenfreunde Dürnau

Wann:                       Donnerstag den 29.02.2024 um 18.00 Uhr

Referent:                  Unser Kassierer Berthold

 

Nach dem Vortrag gibt es noch Würste vom Grill mit Getränken. Rote Wurst im Wecken und ein Getränk für 5 Euro, jedes weitere Getränk für 2,50 Euro.

Für die Mitglieder, die schlecht zu Fuß sind bieten wir folgendes an:

Treffpunk um 17.40 Uhr am Edeka Parkplatz in Dürnau.

Dann Fahrt mit PKW zum Gemeinschaftshaus und am Ende der Veranstaltung wieder zurück. Bitte bei Bedarf einfach unter der Telefonnummer: 01714820913 melden.

Wir freuen uns auf Euer Kommen.

Die Vorstandschaft